Integration und Migration im Landkreis Konstanz

Das Amt für Migration und Integration bündelt in seiner Funktion als Untere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde die Kompetenzen im Bereich Migration im Landkreis Konstanz. Dabei ist es für die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und die damit verbundene, sogenannte vorläufige Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie für die Aufnahme und Eingliederung der Spätaussiedler im Landkreis verantwortlich.

 

Quelle: LRA KN

 

Das Amt für Migration und Integration stellt wichtige Informationen für Menschen mit Migrationshintergrund und Helfer auf seiner Homepage zur Verfügung.